Gründung Schweiz

Die Gründung einer AG

Anything you've even dreamed about is possible to realise just at the moment when you decided to win.
Um eine AG zu erstellen, muss man sich gut vorbereitet. Und hier präsentieren wir Ihnen 7 Schritte, wie dies gemacht werden kann.

Schritt 1: Klarstellungen über die notwendigen Unterlagen

Zu diesen vorläufigen Klarstellungen gehört auch die Klärung der Verfügbarkeit des Namens der Firma. Sie können sich selbst darum kümmern oder sich beraten lassen. Die Beratung erhalten Sie durch:

• Mitglied von TREUHAND | SUISSE

• Mitglied der Schweizerischen Anwaltskammer oder der Zürcher Anwaltskammer

• die Bank

Vereinbaren Sie einen frühen Termin mit dem Notariat.

Schritt 2: Vorbereitung der Registrierung im Handelsregister und in den Gründungsunterlagen

Bereiten Sie die notwendigen Dokumente entweder selbst vor oder lassen Sie sie von einem Anwalt, Treuhänder oder einer Bank erstellen. Dieser Dienst kostet zwischen bis zu 5.000 CHF.

Wenn Sie die Unterlagen selbständig vorbereiten, wird es empfohlen, sie vom Handelsregister überprüfen zu lassen. Dies kostet normalerweise 200 bis 300 CHF und dauert in der Regel 7 Tage. Wenn die Stiftung besonders dringend oder kompliziert ist und im Handelsregister ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, kann eine vorläufige Prüfung der Task Force beantragt werden.

Wenn das Grundkapital eingezahlt werden soll, muss der notwendige Betrag auf ein gesperrtes Konto bei einer Bank eingezahlt und das entsprechende Zertifikat erhalten werden.

Wenn das Kapital der AG durch die Einbringung von Realvermögen eingezahlt werden soll, muss zwischen dem Verkäufer ein schriftlicher Übertragungsvertrag geschlossen werden . Für die Registrierung des neuen Unternehmens müssen verschiedene gesetzliche formale Anforderungen an die Fairness beachtet und zusätzliche Handelsregisterdokumente erstellt und eingereicht werden. Es wird empfohlen, dass Sie sich von einem Treuhänder oder Anwalt beraten lassen.

Benennen Sie einen zugelassenen, unabhängigen Prüfer und holen Sie die passende Annahmeerklärung ein. Wenn eine Gesellschaft einer eingeschränkten Prüfung unterliegt, kann es mit Zustimmung aller Aktionäre auf die Überarbeitung verzichten, wenn das Unternehmen durchschnittlich nicht mehr als 10 Vollzeitstellen pro Jahr hat.


Brunnen auf dem Hintergrund der Häuser in der Schweiz
Schritt 3: Beglaubigung der Stiftung

Wenden Sie sich frühzeitig an den Notar und stellen Sie ihm im Voraus die erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung, damit er das Gründungsdokument vorbereiten kann.

Alle Gründungsmitglieder oder deren Vertreter müssen zum Gründungsdatum anwesend sein und sich mit amtlichen Unterlagen (z. B. Reisepass) ausweisen können. Die Abgeordneten müssen sich ebenfalls ausweisen und eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorweisen. Der Notar benachrichtigt den Gründungsakt und bescheinigt alle Unterschriften.

Schritt 4: Registrierung beim Handelsregister

Jetzt können Sie das Gründungszertifikat zusammen mit der unterschriebenen Registrierung und den Belegen zur Registrierung beim Handelsregisteramt mitbringen oder an dieses schicken. Sofern die Dokumente vollständig und rechtskonform sind, wird Ihre Gesellschaft in der Regel innerhalb von 7 Tagen im Handelsregister. Auf Wunsch kann eine Registrierungsbestätigung ausgestellt werden, bevor der Eintrag im Schweizerischen Handelsblatt veröffentlicht wird. Dies kostet zusätzlich 80 CHF.


Schritt 5: Registrierung bei der SVA Zürich

Nach der Eintragung in das Handelsregister erhalten Sie von SVA Zürich das Formular für die Anmeldung der juristischen Personen. Damit registrieren Sie Ihr Unternehmen für die Sozialversicherungsbeiträge. Mit der SVA Zürich begleichen Sie auch Familienbeihilfen und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Sie können das Registrierungsformular auch für juristische Personen herunterladen und auf dem Computer ausfüllen.

Schritt 6: betriebliche Altersversorgung

Verbinden Sie Ihr Unternehmen mit einer BVG-Pensionskasse. Ihr Unternehmen ist davon nur befreit, wenn weder Sie noch andere Mitarbeiter in der betrieblichen Altersversorgung zwangsversichert sind.

Schritt 7: Unfallversicherung

Als Gründer der AG sind Sie Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Dies bedeutet, dass Sie und alle Ihre Mitarbeiter eine obligatorische Unfallversicherung haben müssen.